Ratgeber · KI & Recht
KI-Kennzeichnungspflicht auf der Website
Seit August 2026 gilt die Transparenzpflicht des EU AI Act — und anders als die Hochrisiko-Fristen
hat der AI Omnibus sie nicht verschoben. Wer betroffen ist, was gekennzeichnet werden muss und wie man
es praktisch umsetzt.
Die kurze Antwort
Wer auf seiner Website einen Chatbot einsetzt, muss dafür sorgen, dass Nutzer erkennen,
dass sie mit KI sprechen. Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
(ohne menschliche redaktionelle Verantwortung) müssen offengelegt werden. Grundlage ist
Artikel 50 des EU AI Act, der seit dem 2. August 2026 gilt. Der Hinweis gehört dorthin,
wo der Kontakt stattfindet — ein Satz im Impressum reicht nicht.
Dieser Beitrag ordnet die Rechtslage praxisnah ein und ersetzt keine Rechtsberatung.
Wer ist betroffen?
Die Pflicht trifft nicht nur Unternehmen, die KI entwickeln, sondern jeden, der ein
KI-System betreibt — also auch den Handwerksbetrieb mit Chatbot auf der
Startseite und die Agentur, die Blogtexte generieren lässt.
Entscheidend ist nicht die Unternehmensgröße, sondern die Frage, ob Menschen mit einem
System interagieren oder Inhalte sehen, die eine Maschine erzeugt hat. Eine
Kleinstunternehmer-Ausnahme wie beim Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gibt es hier nicht.
maschinenlesbare Kennzeichnung erzeugter Inhalte treffen den Anbieter des Werkzeugs.
Die Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten trifft den Betreiber — also dich, wenn du
solche Inhalte veröffentlichst. Beim Chatbot auf deiner Website solltest du in jedem Fall prüfen,
ob der Hinweis tatsächlich angezeigt wird.
KI-Kompetenzpflicht aus Artikel 4. Der AI Omnibus hat sie im Juli 2026 von „ausreichende Kompetenz
sicherstellen“ auf „Maßnahmen zur Unterstützung ergreifen“ umgestellt — abgeschafft wurde sie nicht.
Was gekennzeichnet werden muss
Die Pflicht greift überall dort, wo für den Nutzer nicht offensichtlich ist, dass er es
mit einer Maschine zu tun hat oder maschinell erzeugte Inhalte vor sich sieht.
| Anwendung | Pflicht (Art. 50) | Praktische Umsetzung |
|---|---|---|
| Chatbot | Ja, erkennbar machen | Hinweis im ersten Nachrichtenfenster, nicht erst nach Klick |
| Deepfakes (reale Personen, Orte, Ereignisse) | Ja, offenlegen | Hinweis direkt am Bild, Video oder Audio |
| KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Ja, außer ein Mensch verantwortet sie redaktionell | Hinweis am Beitrag |
| KI-Marketingtexte, Produktbeschreibungen | In der Regel nein | Freiwilliger Hinweis möglich |
| Sonstige KI-Bilder (z. B. Illustrationen) | Maschinenlesbar durch den Anbieter | Werkzeuge nutzen, die Wasserzeichen/Metadaten setzen; nicht entfernen |
| Rechtschreib- und Übersetzungshilfe | In der Regel nein | Wenn ein Mensch den Inhalt verantwortet |
Umsetzung in der Praxis
Der Hinweis muss dort stehen, wo interagiert wird
Ein Satz in der Datenschutzerklärung erfüllt die Pflicht nicht. Beim Chatbot gehört der
Hinweis in die erste sichtbare Nachricht, bei generierten Inhalten direkt an den Inhalt.
Formulierung schlicht halten
„Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ genügt. Verklausulierte Formulierungen erzeugen
eher Misstrauen, als dass sie schützen — und wirken im Zweifel wie ein Verschleierungsversuch.
Häufige Fehler
Der häufigste ist der versteckte Hinweis: klein, grau, unter dem Chatfenster. Der zweite
ist der Glaube, die Pflicht gelte erst ab einer bestimmten Firmengröße. Der dritte betrifft
Websites, deren Chatbot von einem Dienstleister stammt: Die Gestaltungspflicht liegt zwar beim
Anbieter — ob der Hinweis auf deiner Seite wirklich erscheint, solltest du trotzdem selbst prüfen,
denn gegenüber deinen Besuchern trittst du auf. Und viertens: Die Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026
betrifft nur die maschinenlesbare Kennzeichnung bestehender Systeme, nicht den Chatbot-Hinweis.
Häufige Fragen
Gilt die Pflicht auch für kleine Unternehmen?
Muss ich KI-generierte Blogtexte kennzeichnen?
Was hat der AI Omnibus an der Kennzeichnung geändert?
Reicht ein Hinweis im Impressum?
Was droht bei Verstößen?
Unsicher, was auf deiner Seite kennzeichnungspflichtig ist?
Wir schauen uns deine Website an und sagen dir, welche Elemente betroffen sind und wie
die Kennzeichnung aussehen sollte, ohne das Vertrauen deiner Besucher zu beschädigen.



