Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 – der AI Omnibus hat sie nicht verschoben. Sie betreffen fast jedes Unternehmen, das KI nach außen einsetzt, und sind mit überschaubarem Aufwand zu erfüllen, wenn man weiß, wer was tun muss.
Vier Fälle
1. Chatbots und Sprachassistenten
Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können – es sei denn, es ist aus den Umständen offensichtlich. Rechtlich richtet sich diese Pflicht an den Anbieter, der das System so gestalten muss. Setzen Sie einen Chatbot auf Ihrer Website ein, sorgen Sie praktisch dafür, dass der Hinweis sichtbar ist: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten“ zu Beginn des Gesprächs. Vermeiden Sie Namen und Avatare, die einen Menschen vortäuschen.
2. KI-erzeugte Bilder, Audio, Video und Texte
Anbieter generativer KI-Systeme müssen die Ergebnisse maschinenlesbar kennzeichnen (z. B. Wasserzeichen, Metadaten). Für Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt durch den AI Omnibus eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Als Betreiber sollten Sie Werkzeuge nutzen, die das umsetzen, und die Kennzeichnung nicht entfernen.
3. Deepfakes
Wer als Betreiber Bilder, Audio oder Video erzeugt, die reale Personen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, muss das offenlegen. Bei erkennbar künstlerischen oder satirischen Werken reicht ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt.
4. KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse
Wer KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen – außer ein Mensch hat den Text redaktionell geprüft und verantwortet ihn. Für gewöhnliche Marketingtexte, Produktbeschreibungen oder Blogbeiträge über das eigene Angebot gilt diese Pflicht in der Regel nicht.
Was nicht gekennzeichnet werden muss
- Intern genutzte KI-Texte und -Entwürfe
- KI als Hilfsmittel (Rechtschreibung, Übersetzung, Formulierungshilfe), wenn ein Mensch den Inhalt verantwortet
- Bilder, bei denen KI nur Standardbearbeitung leistet (Freistellen, Retusche), ohne den Inhalt wesentlich zu verändern
Praktische Umsetzung in drei Schritten
- Chatbot: Begrüßungstext mit KI-Hinweis, Bot-Name ohne Menschentäuschung. Mit dem Anbieter klären, wie der Hinweis umgesetzt ist.
- Medien: Deepfakes offenlegen; Werkzeuge bevorzugen, die maschinenlesbare Kennzeichnung liefern.
- Richtlinie: Ein Absatz in der KI-Richtlinie, der festlegt, wann gekennzeichnet wird und wer freigibt.
Stand: September 2026. Die Auslegung – etwa bei KI-Texten – wird sich durch Leitlinien der EU-Kommission weiter konkretisieren. Im Zweifel kennzeichnen: Es kostet nichts und schafft Vertrauen.
