Kurz gesagt: Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist das erste umfassende KI-Gesetz der Welt. Er regelt nicht, ob Unternehmen KI einsetzen dürfen, sondern wie – abgestuft nach dem Risiko, das ein System für Menschen bedeutet. Im Juli 2026 wurde er durch den AI Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744) geändert: Einige Fristen wurden verschoben, andere Pflichten präzisiert.
Für wen er gilt
Für jedes Unternehmen, das ein KI-System in der EU anbietet (entwickelt und in Verkehr bringt) oder betreibt (im eigenen Betrieb einsetzt). Betreiber sind auch Sie, wenn Ihr Team ChatGPT für Texte, ein Übersetzungswerkzeug oder eine KI-gestützte Bewerbervorauswahl nutzt. Größe und Branche spielen für die Grundpflichten keine Rolle.
Was er nicht regelt
- Rein private Nutzung außerhalb einer beruflichen Tätigkeit
- KI ausschließlich für Forschung und Entwicklung, bevor sie in Verkehr gebracht wird
- Militär und nationale Sicherheit
Der Zeitplan (nach dem AI Omnibus)
- 2. Februar 2025: Verbotene Praktiken (Art. 5) und die Pflicht zur KI-Kompetenz (Art. 4) gelten.
- 2. August 2025: Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (z. B. große Sprachmodelle).
- 2. August 2026: Transparenzpflichten (Art. 50) gelten – unverändert. Die nationalen Marktüberwachungsbehörden beaufsichtigen seitdem auch die KI-Kompetenz nach Art. 4.
- 2. Dezember 2026: Neues Verbot für KI, die intime Bilder ohne Einwilligung oder Missbrauchsdarstellungen erzeugt. Außerdem endet die Übergangsfrist für die Wasserzeichen-Pflicht (Art. 50 Abs. 2) bei Systemen, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.
- 2. Dezember 2027: Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III (z. B. Personalwesen, Kreditwürdigkeit) – verschoben vom August 2026.
- 2. August 2028: Hochrisiko-KI, die Bestandteil regulierter Produkte ist (Anhang I, z. B. Medizinprodukte, Maschinen).
Was das für Sie bedeutet
Für die meisten mittelständischen Unternehmen sind heute drei Dinge relevant: KI-Kompetenz der Mitarbeitenden fördern und dokumentieren (Lektion 5), Transparenz beim Einsatz von Chatbots und KI-Inhalten sicherstellen (Lektion 4) und wissen, welche Systeme im Haus überhaupt unter die Verordnung fallen (Lektion 3). Wer KI im Personalwesen oder bei Kreditentscheidungen nutzt, sollte die Zeit bis Dezember 2027 für die Vorbereitung nutzen – verschoben heißt nicht abgeschafft.
Stand: September 2026. Diese Lektion ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Hochrisiko-Anwendungen sollten Sie eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt einbinden.
