EU AI Act verstehen und umsetzen · Modul 2: Der AI Act im Überblick

Lektion 2 von 3Übung 14 Min.

Risikoklassen verstehen

Risikopyramide des EU AI Act mit den Stufen verboten, Hochrisiko, Transparenz und minimales Risiko samt Beispielen
Die vier Risikoklassen des EU AI Act · Grafik: Klarwerk Digital
Lernziele
  • die vier Risikostufen des AI Act und ihre Logik erklären
  • verbotene Praktiken nach Art. 5 erkennen
  • die beiden Wege zum Hochrisiko-System nach Art. 6 unterscheiden
  • die Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 einordnen
  • KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck als eigene Schiene verstehen

Wer zum ersten Mal von der Risikopyramide des AI Act hört, denkt an eine Einteilung der Technik: gefährliche KI oben, harmlose unten. Das ist ein verständliches, aber folgenreiches Missverständnis. Die Pyramide ordnet nicht Technologien, sondern Verwendungen. Dasselbe Sprachmodell kann im Vertrieb minimales Risiko bedeuten, als Chatbot auf der Website eine Transparenzpflicht auslösen und im Personalbereich zum Hochrisiko-System werden. Nicht was ein System kann, entscheidet – sondern wofür es eingesetzt wird.

Diese Logik hat einen guten Grund. Eine Technik, die heute Gedichte schreibt, kann morgen Kreditanträge bewerten. Ein Gesetz, das an der Technik ansetzt, wäre ständig veraltet. Eines, das am Einsatzzweck ansetzt, bleibt stabil, weil sich die Frage nach dem Risiko für Menschen nicht mit jeder neuen Modellgeneration ändert.

1. Die Pyramide im Überblick

Der AI Act unterscheidet vier Stufen. Je höher eine Anwendung steht, desto strenger sind die Regeln. Klicken Sie sich durch die Pyramide, bevor wir die einzelnen Stufen genauer betrachten.

InteraktivDie Risikopyramide
verbotenHochrisikoTransparenzminimal

Art. 6 · Anhang I und III

Hohes Risiko

Systeme, die über Gesundheit, Sicherheit oder Lebenschancen von Menschen mitentscheiden. Erlaubt, aber mit umfangreichen Anforderungen.

  • Bewerberauswahl, Beförderung, Kündigung
  • Prüfung der Kreditwürdigkeit
  • Zugang zu Bildung und Bewertung von Prüfungen
  • Steuerung kritischer Infrastruktur
  • Sicherheitsbauteile regulierter Produkte

Pflichten: Anbieter: Risikomanagement, Dokumentation, Konformitätsbewertung. Betreiber: Einsatz nach Anleitung, menschliche Aufsicht, Protokolle.

Auffällig ist die Form. Die breite Basis ist kein grafischer Zufall: Die weit überwiegende Zahl der KI-Anwendungen in Unternehmen liegt im minimalen Risiko. Die EU-Kommission hat in ihrer Folgenabschätzung von Beginn an betont, dass die strengen Regeln nur einen kleinen Teil der Anwendungen betreffen sollen. Für die meisten Unternehmen ist die spannende Frage deshalb nicht, ob sie Hochrisiko-KI betreiben, sondern ob sie es an einer Stelle tun, an der sie es nicht vermuten.

2. Die Spitze: verbotene Praktiken

Art. 5 zieht rote Linien. Die dort genannten Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 verboten, weil der Gesetzgeber sie mit den Grundwerten der Union für unvereinbar hält. Dazu gehören KI-Systeme, die Menschen durch unterschwellige oder manipulative Techniken zu Entscheidungen bewegen, die ihnen schaden, und solche, die Schwächen aufgrund von Alter, Behinderung oder sozialer Lage ausnutzen. Verboten sind außerdem Social Scoring, das Vorhersagen von Straftaten allein auf Grundlage von Profiling, das ungezielte Auslesen von Gesichtsbildern aus Internet oder Videoüberwachung, die Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen, bestimmte Formen der biometrischen Kategorisierung und – mit engen Ausnahmen – die biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung in öffentlichen Räumen zur Strafverfolgung.

Der AI Omnibus hat diese Liste um ein weiteres Verbot ergänzt: KI-Systeme, die intime Bilder realer Personen ohne deren Einwilligung oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs erzeugen, sind ab dem 2. Dezember 2026 untersagt. Für ein gewöhnliches mittelständisches Unternehmen sind die Verbote selten ein praktisches Problem. Einen Punkt sollte man aber im Blick behalten: die Emotionserkennung. Software, die in Videokonferenzen oder Callcentern die Stimmung von Beschäftigten auswertet, bewegt sich schnell auf verbotenem Terrain.

3. Hochrisiko: zwei Wege in die Kategorie

Die zweite Stufe ist die anspruchsvollste, weil hier die meisten Pflichten liegen. Art. 6 kennt zwei Wege, auf denen ein System zum Hochrisiko-System wird.

Der erste Weg führt über regulierte Produkte. Ist ein KI-System Sicherheitsbauteil eines Produkts, das unter eine der in Anhang I genannten Harmonisierungsvorschriften fällt – etwa Maschinen, Medizinprodukte, Aufzüge oder Spielzeug – und muss das Produkt von einer unabhängigen Stelle geprüft werden, gilt es als hochriskant. Für Maschinenbauer ist das der relevante Pfad.

Der zweite Weg führt über sensible Einsatzbereiche. Anhang III listet acht Bereiche, in denen KI über Lebenschancen von Menschen mitentscheiden kann.

Tab. 2.2Die acht Bereiche nach Anhang III KI-VO
BereichTypische Beispiele
BiometrieFernidentifizierung, Kategorisierung, Emotionserkennung, soweit nicht verboten
Kritische InfrastrukturSteuerung von Verkehr, Wasser-, Gas-, Wärme- und Stromversorgung
Allgemeine und berufliche BildungZulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Prüfungsaufsicht
Beschäftigung und PersonalmanagementStellenanzeigen gezielt schalten, Bewerbungen filtern, Beförderung, Kündigung, Leistungsbewertung
Wesentliche private und öffentliche DiensteKreditwürdigkeit, Risikobewertung bei Lebens- und Krankenversicherungen, Sozialleistungen, Notrufe
StrafverfolgungBewertung von Beweismitteln, Risikoeinschätzungen
Migration, Asyl und GrenzkontrollePrüfung von Anträgen, Risikobewertungen
Rechtspflege und demokratische ProzesseUnterstützung richterlicher Entscheidungen, Beeinflussung von Wahlen

Nach dem AI Omnibus gelten die Pflichten für Anhang III ab dem 2. Dezember 2027, für Anhang I ab dem 2. August 2028.

Für den Mittelstand ist der Bereich Beschäftigung mit Abstand der wichtigste. Wer ein Bewerbermanagement mit KI-gestützter Vorauswahl nutzt, betreibt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Hochrisiko-System.

Art. 6 Abs. 3 enthält allerdings eine wichtige Ausnahme. Ein System aus einem Anhang-III-Bereich gilt nicht als hochriskant, wenn es kein erhebliches Risiko birgt – etwa weil es nur eine eng begrenzte Verfahrensaufgabe erfüllt, das Ergebnis einer bereits abgeschlossenen menschlichen Tätigkeit verbessert, Entscheidungsmuster lediglich erkennt, ohne die menschliche Bewertung zu ersetzen, oder nur eine vorbereitende Aufgabe übernimmt. Ein Werkzeug, das Bewerbungsunterlagen nur in ein einheitliches Format bringt, kann darunter fallen. Die Ausnahme greift aber nie, wenn das System ein Profiling natürlicher Personen vornimmt. Und der Anbieter muss seine Einschätzung dokumentieren.

Hochrisiko ist keine Eigenschaft eines Programms, sondern das Ergebnis aus Einsatzbereich und Funktion. Dasselbe Werkzeug kann in der Marketingabteilung minimal und in der Personalabteilung hochriskant sein.

4. Transparenz und minimales Risiko

Die dritte Stufe betrifft Systeme, bei denen Menschen getäuscht werden könnten. Art. 50 verlangt seit dem 2. August 2026, dass Menschen erkennen, wenn sie mit einem Chatbot sprechen, dass KI-generierte Bilder, Videos und Audioinhalte maschinenlesbar gekennzeichnet sind und dass Deepfakes als solche offengelegt werden. Diese Stufe ist für viele Unternehmen die praktisch relevanteste, weil sie Website, Marketing und Kundenservice unmittelbar betrifft. Modul 5 behandelt sie ausführlich.

Die Basis der Pyramide bildet das minimale Risiko. Hier sieht der AI Act keine besonderen Pflichten vor. Das bedeutet aber nicht, dass gar nichts zu tun ist: Die Pflicht aus Art. 4, für ausreichende KI-Kompetenz im Team zu sorgen, gilt für alle Anbieter und Betreiber, unabhängig von der Risikostufe.

5. Die Sonderschiene: KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck

Neben der Pyramide gibt es eine eigene Schiene für große Basismodelle, die für viele verschiedene Zwecke eingesetzt werden können – im Gesetz „KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck“, international General-Purpose AI oder GPAI. Ihre Anbieter müssen seit dem 2. August 2025 technische Dokumentation bereithalten, nachgelagerte Anbieter informieren, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts verfolgen und eine Zusammenfassung der Trainingsdaten veröffentlichen. Für besonders leistungsfähige Modelle mit systemischem Risiko kommen Pflichten zu Evaluierung, Cybersicherheit und Meldung schwerer Vorfälle hinzu. Unternehmen, die solche Modelle nur nutzen, betrifft diese Schiene nicht direkt. Sie erklärt aber, warum die großen Anbieter inzwischen ausführliche Dokumentationen veröffentlichen.

6. Was bei Verstößen droht

Tab. 2.3Bußgeldrahmen nach Art. 99 KI-VO
VerstoßHöchstbetrag
Verbotene Praktiken (Art. 5)35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes
Sonstige Pflichten, z. B. Hochrisiko oder Transparenz15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes
Falsche oder unvollständige Angaben gegenüber Behörden7,5 Mio. € oder 1 % des weltweiten Jahresumsatzes

Maßgeblich ist jeweils der höhere Betrag – bei KMU und Start-ups der niedrigere. Die Bußgelder bemessen sich im Einzelfall nach Schwere, Dauer und Zusammenarbeit mit der Behörde.

Die Zahlen wirken abschreckend und sind so gemeint. In der Praxis werden Aufsichtsbehörden aber zunächst auf Beratung und Nachbesserung setzen, besonders bei kleineren Unternehmen. Wer seine Systeme kennt, eingeordnet und dokumentiert hat, steht im Ernstfall deutlich besser da als jemand, der von einem Verstoß überrascht wird.

Wie Sie diese Einordnung für Ihr eigenes Unternehmen treffen, können Sie mit dem AI-Act-Schnellcheck ausprobieren. Die nächste Lektion zeigt, ab wann welche Stufe tatsächlich gilt.

Quellen und weiterführende Literatur
  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 4, 5, 6, 50, 51–55, 95, 99, Anhang I und III. ABl. L vom 12.07.2024.
  2. [2]Verordnung (EU) 2026/1744 (AI Omnibus) – neues Verbot und geänderte Geltungsdaten.
  3. [3]Europäische Kommission (2025): Leitlinien zu verbotenen Praktiken der künstlichen Intelligenz nach der Verordnung (EU) 2024/1689.
  4. [4]Europäische Kommission (2021): Folgenabschätzung zum Vorschlag für eine Verordnung über künstliche Intelligenz, SWD(2021) 84.

Stand: September 2026, Rechtsstand nach dem AI Omnibus (VO (EU) 2026/1744). Kursmaterial der Klarwerk Akademie, keine Rechtsberatung. Abbildungen sind vereinfachte, schematische Darstellungen.

Abschlussquiz

Drei Fragen – dann ist die Lektion geschafft.

Frage 1 von 3

Warum ordnet der AI Act Verwendungen statt Technologien in Risikostufen?