Kostenloses Werkzeug · BFSG seit 28. Juni 2025
Ist Ihre Website barrierefrei?
Adresse eingeben und in unter einer Minute sehen, wo Ihre Seite Barrieren hat: Kontraste, Alternativtexte, Formulare, Bedienung und Struktur. Darunter klären vier Fragen, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Sie gilt.
- ca. 1 Minute
- über 50 automatische Prüfpunkte
- Keine Anmeldung
Pflicht-Check
Fällt mein Unternehmen unter das BFSG?
1/4Sind Sie eine öffentliche Stelle, z. B. Behörde, Kommune oder öffentliches Unternehmen?
Nur als Hilfestellung – ohne Gewähr. Der Check liefert eine automatische Ersteinschätzung und ersetzt weder eine vollständige Prüfung nach WCAG bzw. EN 301 549 noch eine Rechtsberatung. Klarwerk Digital übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Ergebnisse und haftet nicht für Schäden, die aus ihrer Verwendung entstehen – soweit gesetzlich zulässig.
Was der Check prüft
Die Prüfung nutzt die Barrierefreiheits-Tests von Google Lighthouse, die auf der verbreiteten Prüfbibliothek axe-core basieren. Sie orientieren sich an den WCAG 2.1, auf die auch die Norm EN 301 549 verweist.
1Kontraste
Ist Text vor seinem Hintergrund gut lesbar? WCAG AA verlangt mindestens 4,5 : 1 für normalen und 3 : 1 für großen Text.
2Alternativtexte
Haben Bilder, Grafiken und Bild-Schaltflächen eine Textalternative für Screenreader?
3Formulare
Hat jedes Eingabefeld eine zugeordnete Beschriftung, damit klar ist, was eingetragen werden soll?
4Links & Schaltflächen
Haben Links und Buttons einen erkennbaren Namen und sind Touch-Ziele groß genug?
5Struktur & Sprache
Stimmen Überschriften-Reihenfolge, Seitentitel und Sprachangabe? Lässt sich die Seite zoomen?
6ARIA & Screenreader
Sind ARIA-Attribute korrekt eingesetzt, damit Hilfstechnologien die Seite richtig vorlesen?
Was ein automatischer Test nicht kann
Ein Test sieht, ob ein Bild einen Alternativtext hat – aber nicht, ob der Text etwas taugt. Er erkennt keine Tastaturfallen, keine unverständlichen Fehlermeldungen und keine Abläufe, die nur mit der Maus funktionieren. Für eine belastbare Aussage braucht es zusätzlich eine manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader, besonders im Bestellprozess.
Barrierefreiheit umsetzen – ohne Relaunch-Chaos
Klarwerk Digital prüft Ihre Website manuell nach WCAG 2.1 AA, behebt die Barrieren und erstellt die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Barrierefreiheit im Team verankern
Alternativtexte, Überschriften, Kontraste, Formulare und barrierefreie PDFs – der Kurs der Klarwerk Akademie für Redaktion, Marketing und Shop.
Kurs Digitale BarrierefreiheitHäufige Fragen zu BFSG und Barrierefreiheit
Was ist das BFSG?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei sein – dazu gehören insbesondere Onlineshops und andere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr.
Wer muss seine Website nach dem BFSG barrierefrei machen?
Vor allem Unternehmen, die über Website oder App Verträge mit Verbrauchern abschließen, etwa Onlineshops oder Buchungsportale, sowie Anbieter von Bank-, Telekommunikations- und Personenbeförderungsdiensten und E-Books. Reine B2B-Angebote und Informationsseiten ohne Vertragsabschluss sind in der Regel nicht erfasst.
Gibt es Ausnahmen für kleine Unternehmen?
Ja. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme sind bei Dienstleistungen von den Anforderungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Welcher Standard gilt für barrierefreie Websites?
In der Praxis die harmonisierte Norm EN 301 549, die für Websites auf den WCAG 2.1 im Level AA aufbaut. Dazu kommen Informationspflichten, etwa eine Erklärung, wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt.
Findet der Check alle Barrieren?
Nein. Automatische Tests erkennen erfahrungsgemäß nur einen Teil der Probleme. Ob Alternativtexte sinnvoll sind, die Seite per Tastatur bedienbar ist oder Texte verständlich sind, muss ein Mensch prüfen. Der Check ist ein guter Startpunkt, aber kein Nachweis der Barrierefreiheit.
Was passiert, wenn meine Website nicht barrierefrei ist?
Die Marktüberwachungsbehörden der Länder können Maßnahmen anordnen und Bußgelder verhängen. Außerdem sind Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände denkbar. Wichtiger ist oft: Menschen mit Einschränkungen können nicht bei Ihnen kaufen.
Haftet Klarwerk für das Ergebnis?
Nein. Der Check dient nur als Hilfestellung und ersetzt weder eine vollständige Prüfung nach WCAG und EN 301 549 noch eine Rechtsberatung. Klarwerk Digital übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit und haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aus der Verwendung der Ergebnisse.