Kostenloses Werkzeug · Stand September 2026

Impressum-Generator mit HTML-Code

Rechtsform wählen, Angaben eintragen, fertig: Der Generator erstellt Ihr Impressum nach § 5 DDG, erkennt fehlende Pflichtangaben und typische Fehler und liefert sauberen Quelltext zum Einfügen.

  • ca. 3 Minuten
  • HTML, Text oder Download
  • Daten bleiben im Browser
Rechtsform

1Rechtsform

Anbieter & Anschrift

2Anbieter & Anschrift

Kontakt

3Kontakt

Register & Steuer

4Register & Steuer

Besondere Angaben

5Besondere Angaben

Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Pflicht für Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten, die mit Verbrauchern Verträge schließen und eine Website oder AGB haben. Kleinere Unternehmen dürfen die Angabe freiwillig machen.

5 Pflichtangaben offen

29%
  • Name des Unternehmens bzw. vollständiger Vor- und Nachname fehlt.
  • Vollständige Anschrift (Straße, PLZ, Ort) fehlt.
  • E-Mail-Adresse fehlt – sie ist Pflicht für die schnelle elektronische Kontaktaufnahme.
  • Keine Telefonnummer: Nicht zwingend, aber dann braucht es einen zweiten schnellen Kontaktweg. Eine Telefonnummer ist der sichere Weg.
  • Geschäftsführung fehlt – bei dieser Rechtsform sind die vertretungsberechtigten Personen anzugeben.
  • Registergericht und Registernummer (HRB) fehlen.

Impressum

Angaben gemäß § 5 DDG

Ihr Unternehmen
Straße und Hausnummer
PLZ Ort

Kontakt

E-Mail: info@example.de

Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Impressum erstellt mit dem Impressum-Generator von Klarwerk Digital.

Nur als Hilfestellung – ohne Gewähr. Der Generator erstellt einen Entwurf für typische Fälle und ersetzt keine Rechtsberatung. Klarwerk Digital übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erzeugten Impressum und haftet nicht für Schäden, etwa Abmahnungen, die aus ihrer Verwendung entstehen – soweit gesetzlich zulässig. Prüfen Sie den Text vor der Veröffentlichung und lassen Sie ihn im Zweifel rechtlich prüfen.

Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser. Stand: September 2026 (§ 5 DDG, § 18 MStV, § 36 VSBG).

Was gehört ins Impressum?

Welche Angaben Pflicht sind, hängt vor allem von der Rechtsform ab. Grundlage ist § 5 DDG. Für alle gilt: Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg. Darüber hinaus kommen je nach Rechtsform und Tätigkeit weitere Angaben hinzu.

RechtsformPflichtangaben
Einzelunternehmen / GewerbeVor- und Nachname, Anschrift, E-Mail, schneller zweiter Kontaktweg; USt-IdNr. falls vorhanden
Freiberuflerwie Einzelunternehmen; bei Kammerberufen zusätzlich Berufsbezeichnung, Kammer, Berufsregeln
GbRName der GbR, alle Gesellschafter, Anschrift, Kontakt; bei eingetragener GbR (eGbR) Gesellschaftsregister
e.K., OHG, KGFirma, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen, Registergericht und HRA-Nummer, Kontakt
GmbH / UGFirma mit Rechtsform, Anschrift, Geschäftsführung, Registergericht und HRB-Nummer, Kontakt, USt-IdNr.
AGwie GmbH, dazu Vorstand und in der Praxis Aufsichtsratsvorsitz
e.V.Name des Vereins, Anschrift, vertretungsberechtigter Vorstand, Registergericht und VR-Nummer

Zusätzlich je nach Fall: Aufsichtsbehörde bei genehmigungspflichtigen Tätigkeiten, berufsrechtliche Angaben bei Kammerberufen, eine verantwortliche Person nach § 18 Abs. 2 MStV bei Blogs und redaktionellen Inhalten sowie der Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG.

Die 6 häufigsten Fehler im Impressum

1Postfach statt Anschrift

Das Impressum braucht eine ladungsfähige Anschrift, unter der Post zugestellt werden kann.

2Steuernummer statt USt-IdNr.

Die Steuernummer gehört nicht ins Impressum – angegeben wird nur die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

3Geschäftsführung fehlt

Bei GmbH und UG sind die vertretungsberechtigten Personen namentlich zu nennen.

4Veraltete Gesetze

Seit 14. Mai 2024 gilt § 5 DDG statt § 5 TMG, der Medienstaatsvertrag ersetzt den früheren RStV.

5Link zur OS-Plattform

Die EU-Streitschlichtungsplattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt – der Hinweis darauf sollte entfernt werden.

6Mehr als zwei Klicks entfernt

Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein, üblich ist ein Link im Footer jeder Seite.

Impressum einbauen: so geht's

  1. WordPress: Seite „Impressum“ anlegen, Block „Individuelles HTML“ einfügen, Code hineinkopieren. Danach im Footer-Menü verlinken.
  2. Baukasten (Wix, Jimdo, Squarespace): Die Text-Ansicht kopieren und in ein Textelement einfügen, oder den HTML-Code in ein Embed-Element.
  3. Eigene Website: Den HTML-Code in Ihre Vorlage übernehmen. Er enthält nur Überschriften, Absätze und Links und übernimmt Ihr Design.

Impressum fertig – und der Rest der Website?

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Häufige Fragen zum Impressum

Ist der Impressum-Generator kostenlos?

Ja. Der Generator ist kostenlos und ohne Anmeldung nutzbar. Alle Eingaben bleiben in Ihrem Browser und werden nicht gespeichert oder übertragen.

Wer braucht ein Impressum?

Nach § 5 DDG alle, die geschäftsmäßig, in der Regel gegen Entgelt, digitale Dienste anbieten – also praktisch jede Unternehmenswebsite, jeder Onlineshop und auch geschäftliche Social-Media-Profile. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind ausgenommen.

Welches Gesetz regelt das Impressum 2026?

Die allgemeine Impressumspflicht steht seit dem 14. Mai 2024 in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das § 5 TMG abgelöst hat. Für journalistisch-redaktionelle Inhalte gilt zusätzlich § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV).

Wie baue ich den HTML-Code in meine Website ein?

Wechseln Sie in der Vorschau auf „HTML“, kopieren Sie den Code und fügen Sie ihn auf Ihrer Impressum-Seite ein – in WordPress zum Beispiel in einen Block „Individuelles HTML“. Der Code ist schlicht gehalten und übernimmt die Schriften und Farben Ihrer Website.

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Nicht zwingend. Neben der E-Mail-Adresse braucht es aber einen weiteren schnellen, unmittelbaren Kontaktweg. Eine Telefonnummer ist die sicherste Lösung; alternativ kommt etwa ein Kontaktformular mit zügiger Antwort infrage.

Braucht auch mein Instagram- oder LinkedIn-Profil ein Impressum?

Wenn Sie das Profil geschäftlich nutzen, ja. Es genügt ein gut sichtbarer Link, der klar als „Impressum“ bezeichnet ist und direkt zum Impressum Ihrer Website führt.

Haftet Klarwerk für das erzeugte Impressum?

Nein. Der Generator dient nur als Hilfestellung und ersetzt keine Rechtsberatung. Klarwerk Digital übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität und haftet – soweit gesetzlich zulässig – nicht für Schäden aus der Verwendung. Bei Sonderfällen wie regulierten Branchen oder Auslandsbezug sollten Sie das Impressum rechtlich prüfen lassen.

Nur als Hilfestellung – ohne Gewähr. Der Generator erstellt einen Entwurf für typische Fälle und ersetzt keine Rechtsberatung. Klarwerk Digital übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der erzeugten Impressum und haftet nicht für Schäden, etwa Abmahnungen, die aus ihrer Verwendung entstehen – soweit gesetzlich zulässig. Prüfen Sie den Text vor der Veröffentlichung und lassen Sie ihn im Zweifel rechtlich prüfen.