Digital Omnibus: Ratsentwurf würde KI-Training ohne Einwilligung erlauben
Veröffentlichte Verhandlungspapiere zeigen: KI-Training mit personenbezogenen Daten soll als berechtigtes Interesse gelten – Deutschland unterstützt das.
Einstufung „Beobachten“: Wichtige Entwicklung – noch kein Handlungsbedarf.
Was ist passiert?
Die Datenschutzorganisation noyb hat am 21. September interne Dokumente aus den Verhandlungen der EU-Mitgliedstaaten über den „Digital Omnibus“ veröffentlicht, darunter einen Kompromissvorschlag der irischen Ratspräsidentschaft vom 3. September. Danach soll die Verarbeitung personenbezogener Daten für Entwicklung und Betrieb von KI als „berechtigtes Interesse“ im Sinne der DSGVO gelten – eine Einwilligung wäre dann nicht mehr nötig.
Diskutiert werden außerdem eine engere Definition personenbezogener Daten und Änderungen bei Cookie-Bannern. Laut netzpolitik.org unterstützt die Bundesregierung die Regelung zum KI-Training; noyb und die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisieren sie deutlich.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Beschlossen ist nichts: Die Mitgliedstaaten verhandeln noch, danach folgen Gespräche mit dem Europäischen Parlament. Für Ihr Unternehmen gilt die DSGVO vorerst unverändert.
Käme die Regelung, würde sie vor allem großen KI-Anbietern helfen, die mit riesigen Datenmengen trainieren. Wer eigene KI mit Kundendaten plant, bekäme mehr Spielraum – muss aber weiter bedenken, wie Kunden den Umgang mit ihren Daten bewerten.
Was Sie jetzt tun sollten
- Nichts überstürzen: Für KI-Anwendungen mit Kundendaten gelten weiter Einwilligung oder eine sauber dokumentierte Interessenabwägung.
- In Datenschutzerklärung und Verträgen klar festhalten, ob und wie Daten für KI genutzt werden.
- Die Verhandlungen im Blick behalten – die KI-News melden es, sobald eine Entscheidung fällt.
Quellen
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