KI-News
·PolitikPrüfen

Kabinett beschließt: Kassenpflicht ab 100.000 € Umsatz und digitale Belege ab 2028

Offene Ladenkassen sollen für größere Betriebe verschwinden, Kassenbons kommen künftig per QR-Code oder E-Mail.

Einstufung „Prüfen“: Relevant, wenn es Ihr Unternehmen berührt – in den nächsten Wochen einordnen.

Was ist passiert?

Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums beschlossen. Ab dem 1. Januar 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 € Jahresumsatz ein elektronisches Kassensystem nutzen – nach Angaben aus dem Entwurf betrifft das rund 115.000 offene Ladenkassen. Ausgenommen bleibt, wer weniger als 12.000 € Bargeldumsatz im Jahr hat.

Ebenfalls ab 2028 sollen Belege grundsätzlich elektronisch bereitgestellt werden, etwa per QR-Code oder E-Mail. Kunden sollen nicht zu einem digitalen Beleg gezwungen werden können. Dazu kommen neue Straftatbestände gegen Manipulationssoftware.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Betroffen sind vor allem Gastronomie, Handwerk mit Ladengeschäft, Marktstände und kleine Händler, die heute noch mit offener Kasse arbeiten. Für sie heißt das: bis Ende 2027 ein Kassensystem mit technischer Sicherheitseinrichtung (TSE) einführen.

Der digitale Beleg ist auch eine Chance: Wer Belege per QR-Code oder E-Mail ausgibt, spart Papier und kann – mit Einwilligung – in Kontakt mit Kunden bleiben. Noch ist es ein Entwurf; Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen.

Was Sie jetzt tun sollten

  • Prüfen, ob Ihr Betrieb über 100.000 € Jahresumsatz liegt und noch mit offener Kasse arbeitet.
  • Ein Kassensystem mit TSE und digitaler Belegausgabe für 2027 einplanen und Angebote vergleichen, bevor die Nachfrage steigt.
  • Das Gesetzgebungsverfahren verfolgen – Details können sich im Bundestag noch ändern.

Jeden Freitag die 5 wichtigsten KI-Meldungen – eingeordnet.