- Kontrastanforderungen sicher anwenden
- Bedienbarkeit ohne Maus sicherstellen
- Barrierefreiheit im Entwurf statt nachträglich lösen
- die rechtliche Lage einordnen
Barrierefreiheit wird oft als technische Nacharbeit behandelt und ist zum größten Teil eine Entwurfsentscheidung. Kontrast, Trefferflächen, Fokus, Beschriftungen: Das alles wird in der Gestaltung festgelegt, nicht in der Programmierung. Diese Lektion behandelt die Punkte, die in Ihrer Hand liegen.
1. Kontrast zum Ausprobieren
Wir erneuern Dach, Fassade und Tore im laufenden Betrieb – mit fester Preisspanne vorab.
Große Überschrift
1.9:1
nicht ausreichend
Erforderlich: 4,5:1 für normalen Text, 3:1 ab 24 px oder 19 px fett.
Der Regler zeigt, wie schnell die Grenze unterschritten wird. Helle Grautöne wirken elegant und fallen in Besprechungen nie auf, weil alle auf hochwertigen Bildschirmen in gut beleuchteten Räumen sitzen. Auf einem älteren Bildschirm, bei Sonnenlicht oder mit nachlassender Sehkraft verschwindet derselbe Text.
Beachten Sie: Die Anforderung gilt nicht nur für Fließtext. Auch Knopfbeschriftungen, Hinweistexte unter Feldern und Symbole, die eine Bedeutung tragen, müssen den Kontrast einhalten. Am häufigsten verletzt wird sie bei Platzhaltertexten in Formularen.
2. Zehn Punkte für den Entwurf
3. Der Unterschied zur Prüfung mit Werkzeugen
Automatische Prüfwerkzeuge finden etwa ein Drittel der Probleme – fehlende Alternativtexte, zu geringen Kontrast, fehlende Beschriftungen. Sie finden nicht, ob ein Alternativtext sinnvoll ist, ob die Reihenfolge beim Durchtabben logisch ist oder ob eine Fehlermeldung verständlich formuliert wurde. Diese Fragen beantwortet nur ein Mensch, und zwar am besten durch zwei Versuche: einmal die Seite nur mit der Tastatur bedienen, einmal mit einem Screenreader anhören.
Beide Versuche dauern zusammen eine halbe Stunde und decken mehr auf als jedes Werkzeug. Wer sie regelmäßig macht, entwirft nach kurzer Zeit anders – das ist der eigentliche Gewinn.
4. Die rechtliche Lage in Kürze
Öffentliche Stellen sind seit Jahren verpflichtet. Seit dem 28. Juni 2025 gilt zusätzlich das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für bestimmte Produkte und Dienstleistungen im Verbrauchergeschäft – darunter Onlineshops, Bankdienstleistungen, Personenbeförderung und E-Books. Maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549, die im Wesentlichen auf die WCAG in der Stufe AA verweist.
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für reine Unternehmenswebsites ohne Verkaufsfunktion gilt die Pflicht in der Regel nicht – die Anforderungen bleiben trotzdem sinnvoll, weil sie die Bedienbarkeit für alle verbessern und die Auffindbarkeit stützen.
5. Häufige Fragen
Macht Barrierefreiheit das Design langweilig? Nein, sie schränkt drei Dinge ein: zu geringen Kontrast, zu kleine Trefferflächen und Farbe als einziges Unterscheidungsmerkmal. Alles andere bleibt frei.
Reicht ein Overlay-Werkzeug? Nein. Diese Zusatzwerkzeuge beheben die zugrunde liegenden Probleme nicht und stehen in der Fachwelt deutlich in der Kritik. Sie ersetzen keine barrierefreie Umsetzung und schaffen teils neue Hindernisse.
Wo fängt man an? Bei Kontrast und Tastaturbedienung. Diese beiden betreffen die meisten Menschen und sind am schnellsten behoben.
6. Übung zum Selbermachen
Nehmen Sie eine Seite und führen Sie drei Prüfungen durch. Erstens: Bedienen Sie sie ausschließlich mit der Tastatur bis zum Absenden eines Formulars. Zweitens: Vergrößern Sie auf 200 Prozent und prüfen Sie, ob alles lesbar bleibt. Drittens: Prüfen Sie den hellsten Text auf der Seite mit einem Kontrastwerkzeug. Notieren Sie, was auffällt – bei den meisten Seiten sind es drei bis fünf Punkte, und jeder davon ist an einem Vormittag behoben.
- [1]W3C (2024): Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2.
- [2]EN 301 549 – Barrierefreiheitsanforderungen für IKT-Produkte und -Dienstleistungen.
- [3]Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Kraft seit 28. Juni 2025.
Stand: September 2026. Kursmaterial der Klarwerk Akademie. Methoden und Werkzeuge der Konzeption entwickeln sich weiter – die Grundprinzipien nutzerzentrierter Gestaltung bleiben.