Prozessautomatisierung · Modul 6: Praxis-Guides nach Branchen

Lektion 2 von 7Text 15 Min.

Arzt- und Zahnarztpraxis: Termine und Aufnahme

Lernziele
  • Terminabläufe in einer Praxis automatisieren
  • Ausfallquoten senken und Wartelisten nutzen
  • besondere Anforderungen an Gesundheitsdaten beachten
  • Aufnahme und Anamnese digital vorbereiten

In Praxen wirkt Automatisierung an einer sehr konkreten Stelle: bei Terminen. Nicht erschienene Patienten kosten unmittelbar Behandlungszeit, das Telefon klingelt in der Sprechstunde, und die Aufnahme neuer Patienten bindet Personal an der Anmeldung. Gleichzeitig gelten hier die strengsten Datenschutzanforderungen des gesamten Kurses – Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Dieser Guide zeigt, was sich lohnt und wo die Grenzen verlaufen.

1. Ausgangslage

Eine zahnärztliche Praxis mit drei Behandlern und acht Beschäftigten vergibt Termine telefonisch und über ein Formular. Erinnerungen werden nicht verschickt. Neue Patienten füllen Bögen im Wartezimmer aus, die anschließend abgetippt werden.

8

nicht erschienene Patienten je Woche

~20 Min.

Behandlungszeit je Ausfall

6 Min.

Aufnahme je neuem Patienten

40+

Anrufe täglich an der Anmeldung

2. Der Ablauf

AblaufVom Terminwunsch bis zur Nachsorge
feste RegelKI-SchrittMensch entscheidet
KundeAblaufKIMenschTerminwunsch1Bestätigung2Anamnese3Erinnerung4Warteliste5Recall6
Schritt 1 – Terminwunsch erfassen: Über Formular oder Telefon – in beiden Fällen mit denselben Feldern. Online-Terminbuchung nur für klar definierte Behandlungsarten mit fester Dauer.
WirkungWas sich in der Praxis ändert

Nicht wahrgenommene Termine je Woche

vorher8
nachher2–3

Aufnahme je neuem Patienten

vorher6 Min.
nachher2 Min.

Anrufe an der Anmeldung je Tag

vorher40+
nachherrund 25
Werte nach drei Monaten. Der größte Effekt entsteht bei den Ausfällen – jede zusätzlich genutzte Behandlungseinheit zählt unmittelbar.

3. Aufwand und Ersparnis

12 Std.

Einrichtung einmalig

30–80 €

monatlich inkl. Kurznachrichten

−60 %

Ausfälle nach drei Monaten

~6 Std.

gesparte Zeit je Monat

Der wirtschaftliche Kern liegt bei den Ausfällen. Fünf zusätzlich genutzte Behandlungseinheiten pro Woche sind in jeder Praxis ein spürbarer Betrag – deutlich höher als alle Werkzeugkosten zusammen. Die gesparte Zeit an der Anmeldung kommt hinzu.

Das Telefon entlasten

Der am häufigsten unterschätzte Effekt betrifft die Anmeldung. Ein großer Teil der täglichen Anrufe entfällt auf drei Anliegen: einen Termin vereinbaren, einen Termin verschieben und fragen, was mitzubringen ist. Alle drei lassen sich vorwegnehmen. Die ausführliche Bestätigung beantwortet die dritte Frage, bevor sie entsteht. Ein einfacher Weg zur Absage oder Verschiebung in der Erinnerung nimmt die zweite. Und eine Online-Terminvergabe für klar abgegrenzte Behandlungsarten übernimmt einen Teil der ersten.

Wichtig ist dabei, nicht zu viel freizugeben. Praxen, die sämtliche Behandlungsarten online buchbar machen, bekommen falsch geplante Zeiten und verärgerte Behandler. Sinnvoll ist ein kleiner Katalog: Kontrolle, Prophylaxe, kurze Beratung – also alles mit fester Dauer und ohne Vorbedingungen. Alles andere läuft weiter über Rückruf, und genau dafür ist dann auch wieder Zeit. Praxen berichten nach der Umstellung übereinstimmend, dass nicht die Zahl der Anrufe das Hauptproblem war, sondern ihr Zeitpunkt: mitten in der Behandlung. Wenn die Hälfte davon wegfällt, verändert das den Arbeitsalltag deutlicher, als die gesparten Minuten vermuten lassen.

Datenschutz: hier gelten schärfere Regeln

Definition 2.1
Gesundheitsdaten
Daten über die körperliche oder geistige Gesundheit einer Person, einschließlich Terminen bei bestimmten Fachrichtungen. Sie sind nach Art. 9 DSGVO besonders geschützt; ihre Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig, und es gilt zusätzlich die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB.

Daraus folgen drei Regeln für die Praxis. Erstens: Eine Terminerinnerung darf keine Angaben zur Behandlung enthalten – „Ihr Termin am Donnerstag um 9 Uhr“ ist in Ordnung, die Nennung der Behandlungsart nicht. Zweitens: Dienstleister brauchen einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung, und bei Berufsgeheimnisträgern ist zusätzlich § 203 StGB zu beachten, der die Einbeziehung sonstiger mitwirkender Personen regelt. Drittens: Für Anamnesebögen und alles, was Gesundheitsangaben enthält, sind verschlüsselte Übertragung und ein Anbieter mit Verarbeitung in der EU faktisch Pflicht. Klären Sie diese Punkte vor der Auswahl eines Werkzeugs, nicht danach.

5. Stolpersteine

StolpersteineWas in der Praxis schiefgeht
Eine Nachricht mit „Ihre Wurzelbehandlung am Montag“ kann von Dritten gelesen werden – auf dem Sperrbildschirm des Handys. Termine ohne Behandlungsangabe erinnern, das genügt vollständig.
In Praxen ist die Terminerinnerung der Ablauf mit dem besten Verhältnis von Aufwand zu Wirkung – und Datenschutz ist keine Formalie, sondern bestimmt die Auswahl der Werkzeuge.

6. Häufige Fragen

Dürfen wir überhaupt per Kurznachricht erinnern? Ja, wenn der Patient den Weg angegeben hat und die Nachricht keine Gesundheitsangaben enthält. Halten Sie die Zustimmung zum Kontaktweg fest.

Was ist mit KI in der Praxis? Für das Vorsortieren von Mails ohne Gesundheitsbezug nutzbar, für Anamnese und Befunde nur mit sehr sorgfältiger Prüfung und geeigneter Umgebung. Im Zweifel gilt: Der Nutzen beim Terminwesen ist groß und rechtlich unkompliziert – dort anfangen.

Wie gehen wir mit Absagen kurz vor dem Termin um? Die Warteliste ist der wirksamste Weg. Ergänzend hilft eine klare, freundlich formulierte Regel zu kurzfristigen Absagen, die bei der Terminvergabe genannt wird.

7. Übung zum Selbermachen

Zählen Sie vier Wochen lang die nicht wahrgenommenen Termine und rechnen Sie die ausgefallene Behandlungszeit in Stunden um. Prüfen Sie dann, ob Ihre Praxissoftware eine Erinnerungsfunktion mitbringt und was sie im Tarif kostet. Diese beiden Zahlen nebeneinander ergeben in fast jeder Praxis eine eindeutige Entscheidung.

Quellen und weiterführende Literatur
  1. [1]Art. 9 DSGVO – Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
  2. [2]§ 203 StGB – Verletzung von Privatgeheimnissen, Einbeziehung mitwirkender Personen.
  3. [3]Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (2025): Hinweise zur Terminorganisation.

Stand: September 2026. Kursmaterial der Klarwerk Akademie. Preise und Funktionsumfang der genannten Werkzeuge ändern sich laufend – maßgeblich sind die Angaben der Anbieter.

Abschlussquiz

Drei Fragen – dann ist die Lektion geschafft.

Frage 1 von 3

Was darf in einer Terminerinnerung nicht stehen?