- den Bestellweg als Kette begreifen, in der jede Station zugänglich sein muss
- typische Barrieren in Onlineshops erkennen
- die Informationspflichten nach dem BFSG umsetzen
- externe Dienste wie Zahlungsanbieter und Chat-Widgets einbeziehen
Für Onlineshops ist das BFSG am konkretesten. Sie sind der Kern dessen, was das Gesetz „Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr“ nennt, und hier entscheidet sich, ob Menschen mit Behinderungen selbstständig einkaufen können. Dabei gilt eine einfache Wahrheit: Ein Bestellweg ist nur so zugänglich wie sein schwächstes Glied. Wer das Produkt finden, in den Warenkorb legen und die Adresse eingeben kann, aber am Bezahlschritt scheitert, hat nichts gekauft.
Diese Lektion geht den Bestellweg Station für Station durch und zeigt, wo die typischen Barrieren liegen – und wie sie sich beheben lassen.
1. Der Bestellweg als Kette

Am Anfang steht das Finden. Die Suche braucht ein beschriftetes Feld und muss auch ohne Maus Vorschläge anbieten. Filter wie Größe, Farbe oder Preisspanne sind oft als hübsche, aber unzugängliche Bedienelemente gebaut: Farbkacheln ohne Textbezeichnung, Schieberegler, die sich nur ziehen lassen. Die Produktseite braucht aussagekräftige Alternativtexte für die Bilder, vor allem wenn sie Unterschiede zwischen Varianten zeigen. Preise, Lieferzeiten und Verfügbarkeit müssen als Text vorliegen, nicht nur als Grafik oder Farbe.
Im Warenkorb kommt es auf Rückmeldungen an. Wenn ein Produkt hinzugefügt wird, sieht ein sehender Mensch vielleicht ein kurzes Häkchen oder eine Zahl am Warenkorbsymbol. Ein Screenreader-Nutzer bekommt davon nichts mit, wenn die Änderung nicht als Statusmeldung angesagt wird. Mengenfelder müssen beschriftet sein, Knöpfe zum Entfernen brauchen einen verständlichen Namen – nicht nur ein Mülleimer-Symbol.
Reißt ein Glied, ist der ganze Weg unterbrochen – der beste Produktbereich nützt nichts, wenn die Kasse nicht bedienbar ist.
2. Anmeldung, Formulare, Zeitlimits
Die Anmeldung ist eine häufige Hürde. Bilderrätsel und verzerrte Buchstaben als Captcha sind für blinde Menschen unlösbar und für viele andere mühsam. Wo Schutz vor Missbrauch nötig ist, sind unsichtbare Verfahren oder zugängliche Alternativen die bessere Wahl. Eine Gastbestellung ohne Kundenkonto senkt die Hürde für alle. Die neueren WCAG 2.2 verlangen zudem eine zugängliche Anmeldung ohne kognitive Tests, etwa ohne das Abtippen von Codes, wenn keine Alternative wie das Einfügen aus der Zwischenablage oder ein Passwortmanager möglich ist.
Für die Dateneingabe gilt alles aus der Lektion zu Formularen: beschriftete Felder, verständliche Fehlermeldungen, autocomplete für Name, Adresse und E-Mail. Hinzu kommen Zeitlimits. Sitzungen, die ohne Warnung ablaufen und den Warenkorb leeren, treffen Menschen, die mehr Zeit brauchen, besonders hart. Und vor dem verbindlichen Kauf braucht es eine Übersicht, in der sich alle Angaben prüfen und korrigieren lassen.
3. Üben Sie den Blick auf den Shop
Die Größenauswahl beim Produkt ist nur als farbige Kacheln ohne Text umgesetzt
Nach dem Klick auf „In den Warenkorb“ erscheint oben rechts kurz ein Häkchen
Zum Kauf ist ein Kundenkonto nötig, gesichert mit einem Bilderrätsel
Adressfelder haben sichtbare Beschriftungen und autocomplete-Angaben
Die Sitzung läuft nach 5 Minuten ohne Vorwarnung ab, der Warenkorb ist leer
Vor dem Kaufen-Knopf steht eine vollständige Übersicht mit Korrekturmöglichkeit
4. Fremde Dienste: Sie bleiben verantwortlich
Viele Teile eines Shops stammen nicht vom Shopbetreiber selbst: der Zahlungsdienst, das Chat-Widget, der Cookie-Banner, die Bewertungsanzeige, das Buchungswerkzeug. Für die Nutzer macht das keinen Unterschied, und auch rechtlich bleibt der Anbieter der Dienstleistung verantwortlich für den gesamten Weg. Wer einen Zahlungsdienst auswählt, sollte deshalb nach dessen Barrierefreiheit fragen und die Bezahlseite selbst per Tastatur testen. Viele große Anbieter haben ihre Oberflächen inzwischen überarbeitet und veröffentlichen Erklärungen zur Barrierefreiheit – kleinere Anbieter oft noch nicht.
| Was | Wo | Inhalt |
|---|---|---|
| Erklärung zur Barrierefreiheit | AGB oder deutlich wahrnehmbar auf der Website | wie die Dienstleistung die Anforderungen erfüllt |
| Beschreibung der Dienstleistung | in barrierefreier Form | Funktionsweise in verständlicher Sprache |
| Zuständige Behörde | in der Erklärung | Marktüberwachungsstelle der Länder |
| Ausnahmen | bei Berufung auf unverhältnismäßige Belastung | Begründung, Mitteilung an die Behörde |
Die genaue Ausgestaltung regeln § 14 BFSG und Anlage 3. Musterformulierungen bieten Verbände und die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
5. So gehen Sie vor
Der pragmatische Weg beginnt mit einem vollständigen Testkauf nur mit der Tastatur, anschließend einmal mit Screenreader. Jede Station, an der es hakt, kommt auf die Liste, sortiert danach, ob sie den Kauf blockiert oder nur erschwert. Viele Probleme stecken im Theme oder in Erweiterungen des Shopsystems – hier lohnt ein Blick, ob es bereits zugängliche Alternativen oder Updates gibt. Parallel entsteht die Erklärung zur Barrierefreiheit, die ehrlich beschreibt, was bereits erfüllt ist und woran gearbeitet wird. Wer diese Arbeit strukturiert angehen will, findet bei unseren Leistungen zur Barrierefreiheit Unterstützung.
6. Buchungen, Termine und Abos
Nicht nur klassische Onlineshops sind betroffen. Auch Online-Terminbuchungen mit Vertragsschluss, Ticketverkäufe, Abo-Abschlüsse und Reservierungen fallen unter die Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gerade hier stecken besondere Hürden. Kalender zur Auswahl eines Datums sind oft grafische Gitter, die sich nur mit der Maus bedienen lassen. Eine zugängliche Lösung erlaubt es, das Datum auch als Text einzugeben, und kündigt beim Bewegen mit den Pfeiltasten Wochentag, Datum und Verfügbarkeit an. Sitzplatzpläne und Zeitraster brauchen eine Alternative in Listenform, damit auch Screenreader-Nutzer einen freien Platz finden.
Bei Abonnements verlangt das Verbraucherrecht inzwischen einen Kündigungsknopf. Auch dieser muss zugänglich sein, also per Tastatur erreichbar, klar beschriftet und ohne versteckte Zwischenschritte. Ein barrierefreier Abschluss nützt wenig, wenn die Kündigung nur über eine unzugängliche Seite möglich ist. Dasselbe gilt für Kundenkonten, in denen Rechnungen abgerufen, Adressen geändert oder Bestellungen verfolgt werden: Auch sie gehören zur Dienstleistung.
Ein oft übersehener Punkt ist die Kommunikation nach dem Kauf. Bestellbestätigungen, Rechnungen und Versandbenachrichtigungen kommen per E-Mail oder als PDF. Eine Bestellbestätigung als reine Grafik oder eine Rechnung als gescanntes Dokument ist für Screenreader-Nutzer unlesbar. Wer hier auf gut strukturierte HTML-E-Mails und barrierefreie PDFs setzt, schließt die Kette bis zum Ende. Auch der Kundenservice gehört dazu: Wer eine Barriere meldet, sollte auf mehreren Wegen Hilfe bekommen, etwa per E-Mail, Telefon oder Kontaktformular. Das ist nicht nur eine Frage der Freundlichkeit, sondern hilft auch, Barrieren zu finden, die bei eigenen Tests übersehen wurden.
Ein Testkauf zeigt oft überraschend schnell, wo es hakt. In einem mittelgroßen Shop funktionierten Produktsuche, Warenkorb und Adresseingabe mit der Tastatur tadellos. Beim Bezahlschritt öffnete sich jedoch ein Fenster des Zahlungsanbieters, in das der Tastaturfokus nicht wechselte. Wer nicht mit der Maus hineinklicken konnte, kam nicht weiter. Die Lösung lag nicht im Shop selbst, sondern in einer aktualisierten Einbindung, die der Zahlungsanbieter bereits anbot. Solche Fälle zeigen, warum der gesamte Weg getestet werden muss und nicht nur die selbst gebauten Teile – und warum eine regelmäßige Wiederholung nach Updates sinnvoll ist. Auch Erweiterungen des Shopsystems, etwa für Gutscheine oder Produktkonfiguratoren, gehören in diesen Test. Wer den Testkauf nach jedem größeren Update wiederholt, entdeckt neue Barrieren, bevor Kunden sie melden.
- [1]Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), §§ 14, 17 und Anlage 3.
- [2]BFSGV, § 19 (Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr).
- [3]W3C (2023): WCAG 2.2, Erfolgskriterien 1.3.5, 2.2.1, 3.3.4, 3.3.8, 4.1.3.
- [4]Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Informationen zum BFSG für Unternehmen.
Stand: September 2026. Kursmaterial der Klarwerk Akademie – vermittelt Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung oder vollständige Prüfung nach WCAG und EN 301 549.