Content & Social Media · Modul 5: KI für Bild, Video und Audio

Lektion 5 von 5Übung 14 Min.

Rechte und Kennzeichnung bei erzeugten Medien

Lernziele
  • Kennzeichnungspflichten nach der KI-Verordnung anwenden
  • irreführende Werbung von Kennzeichnung unterscheiden
  • Musik- und Markenrechte beachten
  • eine eigene Regel für den Betrieb formulieren

Zwei Regelwerke greifen bei erzeugten Medien ineinander, und sie werden regelmäßig verwechselt. Die KI-Verordnung verlangt Kennzeichnung. Das Wettbewerbsrecht verbietet Täuschung – und ein Hinweis heilt eine Täuschung nicht.

1. Sieben Fälle zum Prüfen

PrüfstandSieben Fälle

Erzeugtes Stimmungsbild als Hintergrund für ein Zitat

Erzeugte Halle, dargestellt als Ihr Referenzprojekt

Erzeugtes Video mit einer Person, die wie ein Mitarbeiter wirkt

Text, den Sie mit KI überarbeitet und inhaltlich verantwortet haben

Musik aus der Plattform-Bibliothek unter einem Firmenvideo

Erzeugtes Bild mit einem fremden Markenlogo darauf

Foto eines Mitarbeiters, KI-gestützt freigestellt und retuschiert

Stand Herbst 2026 nach der KI-Verordnung und dem UWG. Keine Rechtsberatung – im Zweifel und bei größeren Kampagnen lassen Sie prüfen.

2. Die Kennzeichnungspflicht

Artikel 50 der KI-Verordnung verlangt eine klare Offenlegung, wenn Bild-, Ton- oder Videoinhalte erzeugt oder verändert wurden und reale Personen, Gegenstände, Orte oder Ereignisse zeigen oder zu zeigen scheinen. Gemeint sind die Fälle, in denen ein Betrachter das Erzeugte für Wirklichkeit halten könnte.

Für rein abstrakte Stimmungsbilder gilt sie nicht. Sie gilt aber, sobald Ihr Bild wie eine Aufnahme aus Ihrem Betrieb aussieht – auch wenn Sie das nicht beabsichtigt haben.

Hinweise, die funktionieren
Im Bild oder direkt darunter:
  „Mit KI erzeugte Darstellung“
  „Symbolbild, KI-generiert“
  „Visualisierung – kein Foto eines realen Projekts“

Nicht ausreichend:
  ein Hashtag am Ende eines langen Beitrags
  ein Hinweis nur in der Datei, nicht sichtbar
  „teilweise KI-unterstützt“ ohne Bezug auf das Bild

3. Die schärfere Grenze: Täuschung

Der häufigste und teuerste Fehler ist nicht die fehlende Kennzeichnung, sondern die Irreführung: ein erzeugtes Projekt, das als eigene Referenz erscheint. Das verstößt gegen § 5 UWG, ist abmahnfähig und wird durch keinen Hinweis zulässig.

Dieselbe Grenze gilt für retuschierte Fotos, die eine Ausführung zeigen, die es so nicht gab, und für Vorher-Nachher-Bilder, bei denen das Nachher nicht vom selben Projekt stammt.

Prüfen Sie jedes Medium mit einer Frage: Könnte jemand daraus schließen, dass wir diese Leistung so erbracht haben? Wenn ja, muss es echt sein. Kennzeichnung ist dann nicht die Lösung, sondern die falsche Antwort auf die falsche Frage.

4. Musik, Marken, Personen

Tab. 5.1Drei Rechtsbereiche im Alltag
BereichRegelPraktisch
MusikGewerbliche Nutzung braucht eine LizenzLizenzfreie Bibliothek abonnieren, Plattformmusik meiden
MarkenFremde Logos nicht ohne Erlaubnis zeigenIm Bildauftrag ausdrücklich ausschließen
PersonenEinwilligung nach KUG, widerruflichEinseitiges Formular, Zweck und Kanäle benennen

5. Eine Regel für den Betrieb

Halten Sie drei Sätze schriftlich fest: Erzeugte Bilder werden nie als eigene Projekte gezeigt. Alles, was wie eine reale Aufnahme wirkt, wird sichtbar gekennzeichnet. Musik kommt ausschließlich aus der lizenzierten Bibliothek.

Diese drei Sätze verhindern die überwiegende Mehrheit der Probleme und passen in jede bestehende KI-Richtlinie. Der Kurs zur KI-Verordnung behandelt den größeren Rahmen.

6. Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis im Impressum? Nein. Die Kennzeichnung muss beim jeweiligen Inhalt erkennbar sein, nicht an anderer Stelle der Website.

Was ist mit maschinenlesbaren Markierungen? Anbieter sind verpflichtet, erzeugte Inhalte technisch zu markieren. Das entbindet Sie als Verwender nicht von der sichtbaren Kennzeichnung.

Wer haftet bei einem Fehler des Modells? Sie, weil Sie veröffentlichen. Die Verantwortung liegt bei dem, der den Inhalt verbreitet – das ist der wichtigste Satz dieses Moduls.

7. Übung zum Selbermachen

Gehen Sie Ihre letzten zwanzig veröffentlichten Bilder durch und ordnen Sie jedes einer der drei Kategorien zu: echt, erzeugt und gekennzeichnet, erzeugt und nicht gekennzeichnet. Für die dritte Gruppe entscheiden Sie: nachkennzeichnen oder entfernen. Das dauert eine halbe Stunde und ist die günstigste Rechtsberatung, die Sie bekommen.

Quellen und weiterführende Literatur
  1. [1]Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 50 – Transparenzpflichten.
  2. [2]Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 5.
  3. [3]Kunsturhebergesetz (KUG) §§ 22, 23.

Stand: September 2026. Plattformregeln und Reichweitenmechanik ändern sich laufend – prüfen Sie Zahlenangaben an Ihren eigenen Werten.

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