KI-Entwicklung · Modul 4: Praktische KI-Integration

Lektion 3 von 10Übung 10 Min.

Welche Daten nie ins Chatfenster gehören

Worum es geht: Der häufigste Datenschutzverstoß beim Einsatz von KI passiert nicht durch einen Angriff, sondern beiläufig: Jemand kopiert eine Kundenliste ins Chatfenster, um sie sortieren zu lassen. Diese Lektion zieht die Grenze.

1. Was beim Absenden passiert 📤

Der Text verlässt Ihren Rechner und wird beim Anbieter verarbeitet – je nach Dienst auch außerhalb der EU. Er kann für einige Zeit gespeichert werden, taucht im Gesprächsverlauf auf und ist bei manchen Tarifen von Mitarbeitern des Anbieters einsehbar, etwa zur Missbrauchsprüfung.

Ob er zum Training verwendet wird, hängt vom Tarif ab. Bei kostenlosen Privatzugängen ist das häufig der Fall, bei Geschäftstarifen in der Regel ausgeschlossen – das steht im Vertrag und sollte nachgelesen, nicht vermutet werden.

Die einfachste Faustregel: Was Sie nicht in eine E-Mail an einen fremden Dienstleister schreiben würden, gehört auch nicht ins Chatfenster.

2. Prüfen Sie sieben Fälle

PrüfungDarf das ins Chatfenster?

Kundenliste mit Namen und Adressen

Bewerbungsunterlagen

Zugangsdaten, Schlüssel, Passwörter

Unveröffentlichte Angebotskalkulation

Interner Quellcode

Anonymisierte Anfrage ohne Namen

Öffentliche Texte der eigenen Website

Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind Ihr Vertrag mit dem Anbieter und die Art der Daten.

3. Die drei Sorten von Daten

ArtBeispieleRegel
PersonenbezogenNamen, Adressen, E-Mails, Bewerbungen, GesundheitsangabenNur mit Rechtsgrundlage und Auftragsverarbeitungsvertrag – meist besser anonymisieren
GeschäftsgeheimnisKalkulationen, Verträge, Quellcode, StrategiepapiereGeschäftstarif mit ausgeschlossener Trainingsnutzung, sonst verfremden
ZugangsdatenPasswörter, API-Schlüssel, ZertifikateNiemals, ohne Ausnahme

4. Anonymisieren ist meist der einfachere Weg 🎭

Für fast jede Aufgabe brauchen Sie die echten Namen nicht. Eine Anfrage lässt sich zusammenfassen, wenn statt „Weber GmbH aus Arnsberg“ dort „Kunde A aus dem Sauerland“ steht. Eine Tabelle lässt sich auswerten, wenn die Namensspalte durch Nummern ersetzt ist.

Das ist schneller erledigt als jede rechtliche Klärung – und es beseitigt das Problem, statt es zu verwalten.

Vorsicht bei indirekten Hinweisen

Anonymisieren heißt nicht nur, den Namen zu streichen. „Der einzige Hallenbauer in Ort X mit 40 Mitarbeitern“ ist trotz fehlendem Namen eindeutig. Prüfen Sie, ob die Kombination der verbleibenden Angaben zurückführt.

5. Was der Betrieb festlegen muss 📋

Eine Seite genügt, und sie beantwortet vier Fragen: Welche Dienste sind freigegeben? Welche Daten dürfen hinein und welche nicht? Wer entscheidet in Zweifelsfällen? Und was ist zu tun, wenn doch etwas Falsches abgeschickt wurde?

Die letzte Frage wird vergessen und ist die wichtigste. Die Antwort lautet in der Regel: Gespräch löschen, Vorgesetzte informieren, bei personenbezogenen Daten den Datenschutzbeauftragten einbeziehen – und prüfen, ob eine Meldung nach Art. 33 DSGVO nötig ist. Dafür gilt eine Frist von 72 Stunden.

Als Formel ansehen

Zur Pflichtenlage: Für den Einsatz von KI-Diensten mit personenbezogenen Daten brauchen Sie einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, einen Eintrag im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und je nach Risiko eine Datenschutz-Folgenabschätzung. Hinzu kommt seit Februar 2025 die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO für alle, die solche Systeme betreiben.

6. Was Sie mitnehmen sollten

  • Zugangsdaten niemals – ein eingegebener Schlüssel muss getauscht werden.
  • Personenbezogene Daten anonymisieren, das ist meist einfacher als die rechtliche Klärung.
  • Bei Geschäftsgeheimnissen den Tarif prüfen, nicht vermuten.
  • Eine Seite Festlegung im Betrieb – inklusive: Was tun, wenn es doch passiert ist?

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