Website-Recht: Impressum, Cookies & Abmahnfallen

Lektion 4 von 8Text 13 Min.

Bilder, Texte und Urheberrecht

Worum es geht: Bilder sind der Klassiker unter den Abmahnungen. Ein schnell von einer anderen Website kopiertes Foto kann teuer werden – selbst wenn es nur ein unscheinbares Symbolbild war.

1. Schutz entsteht automatisch

Urheberrechtlicher Schutz muss nirgends angemeldet werden. Er entsteht mit der Erstellung. Selbst einfache Fotos ohne künstlerischen Anspruch sind als Lichtbilder nach § 72 UrhG geschützt. Die Faustregel lautet deshalb: Was Sie nicht selbst erstellt oder ausdrücklich lizenziert haben, dürfen Sie nicht verwenden.

2. Die typischen Quellen – und ihre Fallstricke

QuelleWorauf achten
Stockfoto-PortaleLizenzbedingungen lesen: Ist Werbung erlaubt? Ist eine Urhebernennung Pflicht? Lizenznachweis aufbewahren.
Kostenlose BildportaleAuch hier gelten Bedingungen. Screenshot der Lizenz zum Zeitpunkt des Downloads speichern.
Fotograf oder AgenturNutzungsrechte schriftlich festhalten: Website, Social Media, Print, zeitlich unbegrenzt?
HerstellerfotosNur mit Erlaubnis des Herstellers – nicht automatisch erlaubt, weil man das Produkt verkauft.
KartenausschnitteScreenshots von Kartendiensten sind meist nicht erlaubt. Offene Karten wie OpenStreetMap verlangen eine Quellenangabe.

3. Menschen auf Fotos

Neben dem Urheberrecht gilt das Recht am eigenen Bild. Für Fotos von Mitarbeitenden sollten Sie eine schriftliche Einwilligung einholen, die klar sagt, wo die Bilder erscheinen. Scheidet jemand aus, sollte geprüft werden, ob das Foto entfernt werden muss – spätestens, wenn die Person das verlangt.

4. Texte

Auch Texte können geschützt sein, etwa ausführliche Produktbeschreibungen oder Fachartikel. Kurze Zitate sind nur in engen Grenzen erlaubt: Sie müssen einem eigenen Inhalt dienen, als Zitat erkennbar sein und die Quelle nennen. Ganze Absätze zu übernehmen, fällt nicht darunter.

Legen Sie für jede Website eine einfache Tabelle an: Bild, Quelle, Lizenz, Datum. Kommt eine Abmahnung, haben Sie den Nachweis in Minuten – statt tagelang zu suchen.

Übung

  1. Eine Mitarbeiterin findet über die Bildersuche ein passendes Foto ohne Wasserzeichen und ohne Hinweis auf den Urheber. Darf es auf die Website?
Lösungshinweise
  1. Nein. Fehlende Hinweise bedeuten nicht, dass ein Bild frei ist. Ohne nachweisbare Lizenz oder Erlaubnis darf es nicht verwendet werden.

Stand: September 2026. Diese Lektion vermittelt Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Kostenlos mitlernen

Lektion abhaken und das Wichtigste nie wieder vergessen.

  • Fortschritt je Kurs speichern
  • 3 Kernideen als Karteikarten
  • Teilnahme dokumentiert