Worum es geht: Moderne Websites bestehen aus vielen Bausteinen fremder Anbieter – Schriften, Karten, Videos, Formulare. Jeder davon kann beim Laden Daten der Besucher übertragen. Diese Lektion zeigt, wie man das datenschutzfreundlich löst.
1. Warum eingebundene Dienste ein Thema sind
Lädt der Browser eine Datei von einem fremden Server, erfährt dieser Server zumindest die IP-Adresse des Besuchers – ein personenbezogenes Datum. Passiert das automatisch beim Seitenaufruf, hat der Besucher keine Wahl.
Bekannt wurde das durch ein Urteil des Landgerichts München I vom 20. Januar 2022: Eine Website hatte Google Fonts direkt von Google-Servern geladen. Das Gericht sprach dem Besucher Schadensersatz zu, weil seine IP-Adresse ohne Rechtsgrundlage weitergegeben wurde. Danach folgten zahlreiche Abmahnschreiben.
2. Lösungen für die häufigsten Dienste
| Dienst | Problem | Lösung |
|---|---|---|
| Web-Schriften | Laden von externen Servern | Schriften herunterladen und auf dem eigenen Server einbinden |
| Videos (YouTube, Vimeo) | Verbindung schon beim Seitenaufruf | Vorschaubild zeigen, Video erst nach Klick bzw. Einwilligung laden |
| Karten | Kartendienst lädt sofort | Statisches Bild mit Link zur Route oder Karte erst nach Einwilligung |
| Spamschutz im Formular | Manche Lösungen analysieren das Nutzerverhalten | Datensparsame Alternativen prüfen oder Einwilligung einholen |
| Chat-Widgets | Skripte laden vor der Nutzung | Chat erst nach Klick auf einen eigenen Knopf starten |
3. Daten in den USA
Viele Dienste gehören US-Unternehmen. Für Übermittlungen in die USA gibt es seit Juli 2023 das EU-US Data Privacy Framework. Das Gericht der Europäischen Union hat die Grundlage am 3. September 2025 bestätigt; ein Rechtsmittel dagegen ist möglich. Voraussetzung ist, dass der konkrete Anbieter unter dem Framework zertifiziert ist. Nennen Sie die Übermittlung in der Datenschutzerklärung.
4. Auftragsverarbeitung
Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag – Hosting, Newsletter, Formular-Dienst –, braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Die meisten Anbieter stellen ihn im Kundenkonto zum Abschluss bereit.
Übung
- Auf der Kontaktseite ist eine interaktive Karte eingebettet, die sofort lädt. Nennen Sie zwei datenschutzfreundliche Alternativen.
Lösungshinweise
- Ein statisches Kartenbild mit Link „Route planen“ zum Kartendienst – oder ein Platzhalter, der die interaktive Karte erst nach Klick bzw. Einwilligung lädt.
Stand: September 2026. Diese Lektion vermittelt Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.