Website-Recht: Impressum, Cookies & Abmahnfallen

Lektion 5 von 8Text 11 Min.

KI-Inhalte auf der Website: Rechte und Kennzeichnung

Worum es geht: Texte und Bilder mit KI zu erstellen spart Zeit. Diese Lektion klärt die urheberrechtliche Seite – wem die Inhalte gehören und wo Risiken liegen. Die Kennzeichnungspflichten nach dem EU AI Act fassen wir nur kurz zusammen und verweisen auf die ausführlichen Inhalte.

1. Wem gehören KI-Inhalte?

Das deutsche Urheberrecht schützt persönliche geistige Schöpfungen von Menschen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Ein Bild oder Text, der ausschließlich von einer KI erzeugt wurde, ist deshalb in der Regel nicht urheberrechtlich geschützt. Anders kann es aussehen, wenn ein Mensch das Ergebnis wesentlich selbst gestaltet oder überarbeitet.

Das hat eine praktische Folge in beide Richtungen: Sie dürfen KI-Inhalte nutzen – aber auch andere könnten reine KI-Bilder von Ihrer Website übernehmen, ohne dass Sie viel dagegen tun können.

2. Die eigentlichen Risiken

  • Ähnlichkeit mit geschützten Werken: Erzeugt die KI etwas, das einem bekannten Werk, einer Figur oder einem Logo stark ähnelt, kann dessen Schutz verletzt sein – egal, wie es entstanden ist.
  • Marken: Fremde Marken und Logos in KI-Bildern können Markenrechte verletzen.
  • Echte Personen: Realistische Darstellungen existierender Menschen berühren deren Persönlichkeitsrechte.
  • Nutzungsbedingungen: Was Sie mit den Ergebnissen tun dürfen, regeln die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Für die geschäftliche Nutzung lohnt sich ein Blick hinein.
  • Falsche Aussagen: KI-Texte können Fakten erfinden. Für Aussagen auf Ihrer Website haften Sie – auch wettbewerbsrechtlich, etwa bei irreführender Werbung.

3. Kennzeichnung

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act, unter anderem für Deepfakes und bestimmte KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse. Was genau gekennzeichnet werden muss und was nicht, lesen Sie ausführlich im Beitrag KI-Kennzeichnungspflicht auf der Website und im Modul Transparenz & KI-Inhalte des EU-AI-Act-Kurses.

Auch wo keine Pflicht besteht, schafft ein offener Umgang Vertrauen – etwa ein kurzer Hinweis „Illustration mit KI erstellt“.

Übung

  1. Ein Betrieb lässt ein Titelbild im Stil einer bekannten Comicfigur erzeugen. Wo liegt das Risiko?
Lösungshinweise
  1. Ähnelt das Ergebnis der geschützten Figur erkennbar, kann das Urheber- und gegebenenfalls Markenrechte verletzen – die Erzeugung per KI ändert daran nichts. Besser: einen eigenen, unverwechselbaren Stil beschreiben.

Stand: September 2026. Diese Lektion vermittelt Grundlagen und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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