Content & Social Media · Modul 7: Messen, Recht und Betrieb

Lektion 4 von 6Übung 14 Min.

Bilder, Musik, Marken: die Rechte

Lernziele
  • Nutzungsrechte an Bildern sicher klären
  • Musikrechte in sozialen Netzen einschätzen
  • Markenrechte und Referenzen beachten
  • eine einfache Ablage für Nachweise anlegen

Die teuersten Fehler im Social-Media-Marketing sind selten inhaltliche, sondern rechtliche – und fast immer dieselben drei: ein fremdes Bild, ein Musikstück und ein Kundenname ohne Zustimmung.

1. Bilder

Jedes Bild braucht eine Grundlage: selbst gemacht, lizenziert, oder mit ausdrücklicher Erlaubnis übernommen. Ein Bild aus der Bildersuche ist keine dieser drei Möglichkeiten – auch dann nicht, wenn es überall zu finden ist.

Bei lizenzierten Bildern prüfen Sie zwei Punkte: ob die gewerbliche Nutzung eingeschlossen ist und ob ein Urhebernachweis verlangt wird. Fehlt der verlangte Nachweis, entfällt die Lizenz – und die Nutzung war unberechtigt.

Legen Sie für jedes lizenzierte Bild den Nachweis ab: Quelle, Datum, Lizenzart, gegebenenfalls Bildschirmfoto der Lizenzbedingungen. Im Streitfall müssen Sie die Berechtigung beweisen, nicht die Gegenseite deren Fehlen.

2. Musik

Der am häufigsten unterschätzte Bereich. Die Musikbibliotheken von Instagram und TikTok gelten laut deren Bedingungen nur für private Konten. Unternehmensprofile dürfen sie nicht nutzen – auch wenn die Funktion technisch angeboten wird.

Die Folgen reichen von der stummgeschalteten Tonspur über die Löschung des Beitrags bis zur Abmahnung. Die Lösung ist unspektakulär: ein Abonnement für lizenzfreie Musik, üblicherweise im niedrigen zweistelligen Bereich pro Monat, mit Lizenznachweis für jedes Stück.

3. Marken und Referenzen

Fremde Logos dürfen Sie nicht ohne Erlaubnis für Ihre Werbung verwenden – auch nicht in einer Referenzliste. Zulässig ist die beschreibende Nennung: „Wir haben für die Firma X eine Halle errichtet“, sofern es stimmt und der Kunde nicht widersprochen hat.

Sicher wird es mit einer Klausel im Vertrag: Der Auftraggeber stimmt der Nennung als Referenz und der Veröffentlichung von Projektbildern zu. Nachträglich zu fragen ist mühsam und wird häufig abgelehnt.

4. Die Ablage

Tab. 3.1Was Sie aufbewahren
InhaltNachweisDauer
Lizenziertes BildRechnung, Lizenztext, DatumSolange genutzt + 3 Jahre
MusikstückLizenznummer des AnbietersSolange genutzt + 3 Jahre
Foto mit PersonenUnterschriebene EinwilligungBis Widerruf + 3 Jahre
KundenreferenzVertragsklausel oder E-MailSolange genutzt

Ein Ordner mit vier Unterordnern genügt. Der Aufwand liegt bei einer Minute je Inhalt und ist die einzige wirksame Vorsorge.

5. Häufige Fragen

Was kostet eine Abmahnung wegen eines Bildes? Üblich sind Schadenersatz und Anwaltskosten im Bereich einiger hundert bis über tausend Euro – bei einem Bild, das eine Lizenz für wenige Euro gehabt hätte.

Darf ich Beiträge anderer teilen? Die Teilen-Funktion der Plattform ja, das ist vorgesehen. Bilder oder Texte herauszukopieren und als eigenen Beitrag zu veröffentlichen nein.

Was ist mit Bildern von öffentlichen Gebäuden? Von öffentlichem Grund aus fotografiert in der Regel zulässig (Panoramafreiheit). Von einem Privatgrundstück oder per Drohne gelten andere Regeln.

6. Übung zum Selbermachen

Gehen Sie die letzten zwanzig Beiträge durch und prüfen Sie für jedes Bild und jedes Musikstück, ob Sie den Nachweis in zwei Minuten finden würden. Was Sie nicht finden, ersetzen oder entfernen Sie – und legen Sie ab heute für jeden neuen Inhalt den Nachweis ab.

Quellen und weiterführende Literatur
  1. [1]Urheberrechtsgesetz (UrhG) §§ 15, 19a, 59.
  2. [2]Markengesetz (MarkenG) § 14.
  3. [3]Kunsturhebergesetz (KUG) §§ 22, 23.

Stand: September 2026. Plattformregeln und Reichweitenmechanik ändern sich laufend – prüfen Sie Zahlenangaben an Ihren eigenen Werten.

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