- Qualität erzeugter Entwürfe systematisch prüfen
- die rechtliche Lage bei Entwürfen und Bildern einordnen
- Urheberrecht an erzeugtem Material einschätzen
- eine Arbeitsweise festlegen, die trägt
Dieses Modul endet mit den Punkten, die über den seriösen Einsatz entscheiden: Wie prüft man das Ergebnis, was darf man damit machen, und wem gehört es. Die Antworten sind weniger unübersichtlich, als oft behauptet wird – wenn man drei Bereiche auseinanderhält.
1. Qualität prüfen
Erzeugte Entwürfe haben wiederkehrende Schwächen, und wer sie kennt, prüft in Minuten. Zusammengefasst aus den vorangegangenen Lektionen: Struktur unbemerkt verändert, mehrere Handlungen gleich stark, Kontraste zu gering, Zustände fehlen, erfundene Inhalte, nur die breite Bildschirmfassung. Diese sechs Punkte sind die Prüfliste – sie decken erfahrungsgemäß über achtzig Prozent der Mängel ab.
Hinzu kommt eine siebte Frage, die schwerer zu stellen ist: Ist das Ergebnis gut oder nur gefällig? Gefällige Entwürfe zeichnen sich dadurch aus, dass niemand etwas daran auszusetzen hat und niemand sich daran erinnert. Das Gegenmittel ist die Rückkehr zum Ziel: Welche Entscheidung trifft dieser Entwurf, die ein anderer nicht träfe?
2. Sechs Fälle zum Prüfen
Ein erzeugtes Wireframe als Grundlage der eigenen Umsetzung
Ein erzeugtes Bild als Stimmungsbild auf der Website
Ein erzeugtes Bild als vermeintliches Foto des eigenen Betriebs
Erfundene Kundenstimmen aus dem Entwurf übernehmen
Interne Unterlagen als Vorgabe mitgeben
Erzeugten Code aus einem Prototyp produktiv einsetzen
3. Urheberrecht in Kürze
Praktisch heißt das dreierlei. Sie dürfen erzeugtes Material im Rahmen der Anbieterbedingungen gewerblich nutzen. Sie können anderen aber schwer verbieten, etwas sehr Ähnliches zu verwenden. Und Ihre eigene Leistung – die Entscheidungen aus dem Verzweigen, die Auswahl, die Bearbeitung – ist der Teil, der Schutz genießen kann. Das ist ein weiteres Argument dafür, Entscheidungen zu dokumentieren.
Für Kundenprojekte empfiehlt sich eine schlichte Regelung im Vertrag: Der Kunde erhält die Nutzungsrechte an allem, was geliefert wird, und es wird offengelegt, wenn erzeugtes Material enthalten ist. Das vermeidet spätere Diskussionen vollständig.
4. Was die KI-Verordnung verlangt
Für Entwurfsarbeit ist die Lage überschaubar. Kennzeichnungspflichten treffen vor allem Inhalte, die echt wirken sollen – täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen von Personen. Ein erzeugtes Wireframe oder ein Textentwurf fällt nicht darunter. Wer erzeugte Bilder von Menschen auf einer Unternehmenswebsite einsetzt, sollte dagegen kennzeichnen, und zwar unabhängig von der rechtlichen Feinheit: Der Schaden bei Aufdeckung ist größer als der Nutzen der Täuschung.
Hinzu kommt die Pflicht zur KI-Kompetenz nach Artikel 4: Wer KI-Systeme im Unternehmen einsetzt, muss dafür sorgen, dass die damit befassten Personen über ausreichendes Wissen verfügen. Ein durchgearbeiteter Kurs wie dieser ist ein Beitrag dazu – ausführlich behandelt im Kurs zur KI-Verordnung.
5. Eine Arbeitsweise, die trägt
| Regel | Begründung |
|---|---|
| Material erzeugen, Entscheidungen selbst treffen | Verantwortung lässt sich nicht delegieren |
| Immer mehrere Varianten, nie eine | Eine einzelne Ausgabe lässt sich nicht beurteilen |
| Jede Zahl und jeden Beleg prüfen | Erfundene Angaben sehen unauffällig aus |
| Erzeugtes ins eigene System zurückführen | Sonst entsteht ein Flickenteppich ohne Einheitlichkeit |
| Mit echten Menschen prüfen | Kein Modell weiß, was Ihre Kunden brauchen |
6. Häufige Fragen
Muss ich Kunden sagen, dass ich KI einsetze? Rechtlich meist nicht, praktisch ja. Die Offenheit kostet nichts und verhindert das unangenehme Gespräch, wenn es später auffällt.
Was, wenn ein Kunde KI ausdrücklich ablehnt? Halten Sie es im Vertrag fest und arbeiten Sie ohne. Die Ablehnung hat oft nachvollziehbare Gründe – Vertraulichkeit oder eigene Richtlinien.
Wie bleibe ich auf dem Stand? Nicht durch das Verfolgen einzelner Werkzeuge. Die Verfahren aus diesem Modul – verzweigen, vorgeben, prüfen, zurückführen – sind seit Jahren stabil, während die Produkte jährlich wechseln.
7. Übung zum Selbermachen
Schreiben Sie für sich oder Ihren Betrieb eine Seite: Wofür setzen wir KI im Entwurf ein, wofür ausdrücklich nicht, welche Unterlagen dürfen mitgegeben werden, und wer prüft das Ergebnis. Legen Sie sie dort ab, wo auch Ihre übrigen Arbeitsregeln stehen. Diese eine Seite beantwortet die meisten Fragen, die sonst in jedem Projekt neu diskutiert werden – und sie ist zugleich ein Nachweis, dass Sie sich mit dem Thema befasst haben.
- [1]Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), insbesondere Art. 4 und Art. 50.
- [2]Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 2 Abs. 2 – persönliche geistige Schöpfung.
- [3]Nielsen Norman Group (2026): Evaluating AI-Generated Design Output.
Stand: September 2026. Kursmaterial der Klarwerk Akademie. Methoden und Werkzeuge der Konzeption entwickeln sich weiter – die Grundprinzipien nutzerzentrierter Gestaltung bleiben.